BürgerInnen gegen den Krieg
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Deutschland am Hindukusch verteidigen?
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Mit der Bundeswehr in den nächsten Krieg?Conny Wilken, Carl Spitzweg-Platz 3, 85586 Poing Nun hat Bundesverteidigungsminister Peter Struck neue Verteidigungspolitische Richtlinien erlassen eine "Reform", die alte Linien aufgreift und entschlossen Deutschland "am Hindukusch verteidigen" will, wie Struck provokanter Weise festlegte. Diese Entwicklung war vorauszusehen, war sie doch schon in den Richtlinien von Scholz (CSU) und Rühe (CDU) von 1992 vorgezeichnet, aber in dieser Schärfe damals der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Einen wichtigen Weg hatte das vorausschauende Bundesverfassungsgericht 1994 in ihrem Urteil über die Mitwirkung in den AWACS-Überwachungsflugzeugen in einem Nebensatz geöffnet, wie der Referent Arno Neuber aus Tübingen den BürgerInnen gegen den Krieg am 16. 05. 2003 in Ebersberg erläuterte. Es hat sich Erhebliches geändert seit Gründung der Bundesrepublik. Im Deutschen Grundgesetz steht immer noch nichts anderes, als dass wir zu unserer Verteidigung Streitkräfte aufstellen (Art. 87). Traditioneller Weise verteidigt man sein Land bei einem Angriff von außen. Arno Neuber hob diese neue Interpretation des eigentlich klaren Artikels hervor, sie entspricht der Interessenlage des wiedervereinigten Deutschlands als stärkster Exportnation der Welt und bevölkerungsreichstem Land in der Mitte Europas. Nach dem Ende der West-Ost-Konfrontation geht es jetzt auch um die militärische Absicherung seiner Interessen in der ganzen Welt. Diese Aufgabe nehmen nicht mehr automatisch die USA wahr, unter deren Schirm sich andere Nationen 45 Jahre lang wegducken konnten. Arno Neuber, Mitarbeiter der Informationsstelle Militarisierung in Tübingen, wertete die Stellungnahmen der großen Parteien zur Rolle der Bundesrepublik im Irak-Konflikt als recht ähnlich, was nur hinter großen Worten versteckt werde. Es werde aber vergessen, dass die deutsche Unterstützung für den US-Angriff erheblich war. Wie wichtig die Gewährung von Überflugsrechten und Transportkapazitäten für Militärmaterial auf der Bahn und Straße und vieles mehr war, sieht man daran, welche Schwierigkeiten die Weigerung der Türkei bereitete, die diese Rechte zunächst nicht und dann nur sehr eingeschränkt zugestand. In einem Vergleich (keine Gleichsetzung) deutete Neuber an, was einem Privathaushalt drohen würde, wenn dieser einer zum Überfall auf andere Personen bereiten Gruppe Unterstützung gewährte, ihr erlauben würde, Überfallsmaterial in der Wohnung zu lagern. Eine Verurteilung wäre sehr nahe. Aber Generalbundesanwalt Kai Nehm hielt die Unterstützungsleistungen Deutschlands nur für minder bedeutend und lehnte die Annahme einiger Anzeigen besorgter Bürger ab. Im Deutschen Grundgesetz steht immer noch, die Vorbereitung eines Angriffskrieges auf deutschem Boden sei verboten (Art. 26 GG)... Die Bundesrepublik sucht einen neuen Kurs, will nicht ausschließlich im Schlepptau der USA fahren und hat sich erstmals seit ihrer Gründung in einer wichtigen Frage auf die Seite Frankreichs gestellt. Jetzt nach dem Sieg der USA im Irak leisteten sich die europäischen Staaten keinen weiteren Widerstand gegen die Ansprüche der USA mehr, nachdem die USA ihre Resolution zur Aufhebung der UN-Sanktionen und zur Berechtigung der USA, im Irak zu verfahren wie sie wollen, geringfügig geändert hat. Dennoch bleibt eine Differenz: Die USA sind nicht mehr auf eine weitere Integration Europas scharf, sondern suchen sich ihre Allianz der Unterstützerländer in jedem Falle neu, wie der stellvertretende Sicherheitsberater Wolfowicz auf der Münchner Sicherheitskonferenz in diesem Jahr bekräftigte. Umgekehrt ist Europa zwar noch sehr weit von einer politischen und militärischen Integration entfernt, die wirtschaftliche wird noch Jahrzehnte dauern. Sie dürfte aber auch für Großbritannien, Spanien, Dänemark und viele Beitrittskandidaten auf Dauer unabweisbar werden. Dennoch bleibt die Gemeinsamkeit der Außenpolitik der europäischen Länder ungewiss. Als nächste Aufgabe steht bevor, dass der Bundestag ein sogenanntes "Entsendegesetz" verabschiedet. Eng verbunden mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien soll geregelt werden, dass die (spätere) Bundesarmee weltweit gegen den Terrorismus kämpfen soll, ohne dass es längerer Vorlaufzeit bedarf. Das wird ängstliche Politiker trösten, wenn sie im Wahlkreis zu Hause zu Recht sagen dürfen: Wir wussten von nichts, wir durften darüber nicht entscheiden. Allerdings darf der Bundestag wenigstens einige Wochen später, wenn die Aktion beendet sein soll, über deren Ende entscheiden (das sieht bereits das altgediente Grundgesetz im Art. 59a vor, der allerdings noch von einem "Verteidigungsfall" altertümlicher Art ausgeht). Weiterhin könnte die präventive Kriegsstrategie Einzug halten. Arno Neuber zitierte dazu Generalinspekteur Schneiderhahn, der meinte, man könne sich mittelfristig der Debatte nicht entziehen. Noch will man sich von den USA in der Schärfe unterscheiden, denn die USA bevorzugen die "präemptive" Strategie, das Zuschlagen bevor es zu einer hohen Gefährdung kommt. Die letzte Etappe der Entwicklung Bei dieser Entwicklung muss man es den derzeitigen und vergangen Bundespräsidenten überlassen, daran zu erinnern, dass es vornehmste Pflicht der Staaten sein sollte, Interessengegensätze auszugleichen, um Kriege zu vermeiden (Richard von Weizsäcker). Oder es sei besser, Konflikte gewaltlos zu beenden, bzw. wir sollten uns nicht daran gewöhnen, Krieg als nahezu selbstverständliches Mittel der internationalen Politik zu betrachten. Bürgerinnen gegen den Krieg Mit freundichen Grüßen |
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