BürgerInnen gegen den Krieg
im Landkreis Ebersberg
Home

 

 

Wir brauchen unser Versammlungsrecht!

 
     
  Schutz der Versammlungsfreiheit in Bayern statt Rückfall in den Obrigkeitsstaat

"Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln", so heißt es in Artikel 113 der Bayerischen Verfassung.

Dieses Recht soll jetzt durch die Neufassung des Bayerischen Versammlungsgesetzes massiv behindert und eingeschränkt werden. Einige Beispiele aus dem Gesetzentwurf:
  • Eine "Versammlung" besteht bereits, wenn zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der Öffentlichen Meinung gerichteten Erörterung oder Kundgebung zusammenkommen und muss daher angemeldet werden.
  • Die Pflichten und Auflagen für VeranstalterInnen öffentlicher Versammlungen werden deutlich erhöht, ebenso die möglichen Strafen.
  • Die Frist für die Anzeige einer Versammlung vor deren Bekanntgabe wird von 48 auf 72, bzw. 96 Stunden erhöht. Geschieht dies nicht, ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen.
  • Es sollen auf Anforderung die persönlichen Daten von VersammlungsleiterIn, StellvertreterIn und aller Ordner angegeben werden. Persönliche Daten sind: Familienname, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift.
  • Die zuständige Behörde kann eine Versammlung einschränken oder verbieten, "wenn Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt werden". Die ist nahezu willkürlich auslegbar.
  • Polizeibeamte, die in eine Versammlung entsandt werden, müssen sich als solche nicht, bzw. nur dem Versammlungsleiter zu erkennen geben. Dies war bisher nicht der Fall.
  • Wer als Versammlungsleiter der Polizei in der Versammlung keinen "angemessenen Platz" einräumt, kann mit Bußgeld bis zu 3.000 Euro belegt werden.
  • "Militanzverbot"(!): "Es ist verboten, öffentlich Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen." Auch beim BN werden oftmals "gleichartige" Sweat- oder T-Shirts getragen. Für Gewerkschaften und ihre Streikwesten ist dieser Passus verheerend. Für Zuwiderhandlungen ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.

    Unter folgender Internetadresse könnt Ihr weitere geplante Verschärfungen der Versammlungsfreiheit im Original nachlesen:

    http://www.landtag-bayern.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005587.pdf

    Damit Ihr in Zukunft nicht bei "Zusammenrottungen" von zwei Personen mit dem Gesetz in Konflikt geratet und um weitere Details zu der Gesetzesnovelle kennen zu lernen und diese mit dem Juristen Ulrich Fuchs zu diskutieren, laden wir gemeinsam mit der Ebersberger Friedensinitiative "BürgerInnen gegen den Krieg" ein zu einer Informationsveranstaltung

    "Wir brauchen unser Versammlungsrecht!"
  • Bericht der Ebersberger Süddeutschen Zeitung vom 20. Mai 2008:



 
 
Copyright © 2016 BürgerInnen gegen den Krieg Ebersberg