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Wir brauchen unser Versammlungsrecht! |
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Schutz der Versammlungsfreiheit
in Bayern statt Rückfall in den Obrigkeitsstaat "Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln", so heißt es in Artikel 113 der Bayerischen Verfassung. Dieses Recht soll jetzt durch die Neufassung des Bayerischen Versammlungsgesetzes massiv behindert und eingeschränkt werden. Einige Beispiele aus dem Gesetzentwurf:
Bericht der Ebersberger Süddeutschen Zeitung vom 20. Mai 2008: |
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