BürgerInnen gegen den Krieg
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Pressemitteilung zum Krieg in Syrien

 
     
 

Pressemitteilung zu der Sitzung der Ebersberger Friedensinitiative "BürgerInnen gegen den Krieg" (BgdK)

"Man muss die Fluchtursachen beheben, um den Flüchtlingsstrom und die Wahrscheinlichkeit von Terrorangriffen jetzt auch in Deutschland zu reduzieren", das meinten die Teilnehmer der Ebersberger Friedensinitiative "BürgerInnen gegen den Krieg" (BgdK).

„Kriege und wirtschaftliche Not zwingen die Menschen zur Flucht und Deutschland ist nicht ohne Schuld daran. Wir sind an den illegalen Angriffskriegen im Nahen Osten direkt oder auch indirekt beteiligt", so Olaf Rautenberg.

"Deutschlands Sicherheit wird auch am Hindukusch verteidigt", das war die Begründung von Bundes Verteidigungsminister Peter Struck für die Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Afghanistan. Mit der gleichen Logik scheinen jetzt Terroristen die Freiheit und Sicherheit des Islamischen Staates (IS) in EuropasHauptstädten verteidigen zu wollen.

"Krieg ist der Terror der Reichen - Terror der Krieg der Armen", erklärte einst Peter Ustinov die Aktionen von Freiheitskämpfern, Partisanen, Rebellen, Terroristen oder wie man auch immer die Kämpfer gegen illegale Bombenangriffe und fremde Besatzungstruppen genannt haben mag.

Der Krieg in Syrien ist das Musterbeispiel für einen illegalen Angriff auf einen souveränen Staat. Am 13. November 2015 erfolgte ein Terrorangriff an verschiedenen Stellen in Paris durch zumeist französischer Staatsangehörige aus Frankreich und Belgien
- der IS bekennt sich zu der Tat
- Frankreich beruft sich auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta
- Der Bundestag beschließt Einsatz der Bundeswehr auf Grund der Beistandsklausel in Artikel 42 des EU-Vertrags. Mit anderen Worten: weil Franzosen aus Paris und Belgien einen Terrorangriff in Paris verüben, greift Deutschland mit Tornado-Aufklärungsflugzeugen aktiv in den Krieg in Syrien ein!

Nach Ansicht der Friedensinitiative ist das aber völkerrechtswidrig und damit illegal, denn ein Krieg erhält außer im Verteidigungsfall seine völkerrechtliche Legitimation nur durch den Beschluss der UNO. Alles andere gilt auch nach dem deutschen Grundgesetz als Kriegsverbrechen und müsste entsprechend geahndet werden.

"Der völkerrechtlich legitimierte syrische Präsident Baschar al-Assad soll von einer Koalition der Willigen aus unter anderem den USA, Frankreich, Großbritannien, Türkei und jetzt also auch Deutschland aus dem Amt gejagt werden. Das Leiden der Zivilbevölkerung wird gar zum Vorwand genommen, um noch mehr Krieg zu fordern", erläuterte Yvonne Grossmann Sprecherin der BgdK die aktuelle Situation.

Die Bürgerinnen gegen den Krieg fordern:

1. die Einstellung aller Waffenlieferungen an den IS
2. Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen Syrien
3. Sofortiger Waffenstillstand der kriegführenden Parteien
4. Abzug der deutschen Tornado-Aufklärungsflugzeuge
5. Abzug der deutschen Patriot-Flugabwehrraketen von der türkisch-syrischen Grenze



 
 
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